Studienförderung

Die meisten Studierenden sind auf Eltern, Nebenjob(s) und BAföG angewiesen, um ihr Studium finanzieren zu können. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, sich für ein Stipendium zu bewerben. Zum Glück bieten einige Begabtenförderungswerke, Unternehmen und Institutionen Stipendien an: zu unterschiedlichen Konditionen und einem nach eigenen Kriterien ausgewählten Personenkreis.   

Studiert ihr aktuell? Seid ihr auf der Suche nach einem Stipendium für Muslim*innen?

Genau, ihr habt richtig gelesen: für Musliminnen und Muslime!

Falls ihr beide Fragen mit Ja beantworten könnt, dann hätten wir einen Vorschlag für euch:

Das Avicenna-Studienwerk fördert begabte sowie gesellschaftlich engagierte muslimische Studierende und Doktoranden in ideeller und finanzieller Hinsicht. Es ist 2012 gegründet worden und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie von privaten Spender*innen finanziert.  Seit 2013 gehört es auch zu den 13  geförderten Begabtenförderungswerken. An dieser Stelle wollen wir darauf hinweisen, dass das Avicenna-Studienwerk kein Angebot des Muslimischen Jugendwerks ist und wir auch keinen Einfluss auf das Bewerbungs- und Auswahlverfahren haben. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für euch zusammengestellt.

 

Wer kann sich bewerben?

  • Eine Bewerbung ist frühstens im letzten Schuljahr, kurz vor Absolvierung des Abiturs möglich.
  • Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung.
  • Für eure Bewerbung ist eure Staatsangehörigkeit irrelevant.
  • Entscheidend ist, dass ihr euer Abitur an einer deutschen Schule absolviert habt. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise wenn man nach 8 BAföG förderfähig ist.
  • Für Promovierende gilt die Regelung § 8 BAföG nicht. Diese müssen Deutschkenntnisse in der Stufe C1/DSH-2 nachweisen und ihre Promotion an einer Hochschule in Deutschland absolvieren.
  • Zum Zeitpunkt der Förderung müsst ihr noch mindestens 4 Semester studieren.
  • Ihr müsst an einer Universität oder an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren.

Bis wann kann ich mich bewerben?

  • Ihr müsst eure vollständige Bewerbung vor Ablauf der Fristen hochladen.
  • Die Fristen sind entweder der 1. April oder 1. Oktober eines Jahres.
  • Gutachten können in Einzelfällen auch nachgereicht werden.

Was spielt bei der Bewerbung eine wichtige Rolle?

  • Überdurchschnittliche schulische und akademische Leistungen.
  • Eine bestimmte Abiturnote ist nicht vorgegeben.
  • Soziales Engagement.
  • Eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk.
  • Sozioökonomische Situation der Bewerber*innen.

 

Habt ihr weitere Fragen oder etwas ist euch unklar geblieben?

 

Alle weiteren Informationen findet ihr hier: http://www.avicenna-studienwerk.de/

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