FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie finanziert sich der Verein?

Das Muslimische Jugendwerk finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Ggf. werden bewilligte Projekte größtenteils durch Förderer finanziert oder bezuschusst.

Wie kann ich mitmachen?

Zum Mitmachen kannst du Mitglied im Muslimischen Jugendwerk werden. Entsprechende Formulare zur Mitgliedschaft findest du hier auf unserer Internetseite. Auch Nichtmitglieder können unsere Veranstaltungen besuchen oder unseren Newsletter abonnieren und so von unseren Angeboten jederzeit profitieren.

Wer kann Mitglied werden?

Aktives Mitglied kann werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht erreich hat, die Ziele des Muslimischen Jugendwerks unterstützt, die Satzung anerkennt und Mitgliedsbeiträge bezahlt (2 €/Monat). Fördermitglieder können Personen ab 40 Jahren sein sowie juristische Personen, die die Ziele des Jugendwerks unterstützen, die Satzung anerkennen und einen Förderbeitrag entrichten.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die aktuelle Beitragsordnung sieht einen Jahresbeitrag von 24 € vor – das sind 2 € pro Monat. Die Beitragshöhe wird von unseren Mitgliedern auf der Vollversammlung demokratisch festgelegt.

Zu welchem Verband gehört ihr?

Das Muslimische Jugendwerk ist unabhängig. Der Verein gehört keinem Dachverband an und besteht aus jungen Menschen, die sich freiwillig und uneigennützig für das Wohl von jungen Menschen einsetzen.

Wie kann ich euch unterstützen?

Du kannst unsere Arbeit auf verschiedenen Ebenen unterstützen: Du kannst dich als aktives Mitglied einbringen, uns per Mail deine Ideen zukommen lassen, ggf. in unseren Arbeitsgruppen mitwirken und als Fördermitglied oder mit Spenden unsere Arbeit finanziell unterstützen. Lasse uns dafür auch gerne deine Fragen zukommen.

Kann ich auch als Erwachsener mitmachen?

Wir machen Jugendarbeit von jungen Menschen für junge Menschen. Aktives Mitglied kann jede*r bis zum 40. Lebensjahr werden. Wer über 39 ist, kann natürlich trotzdem mitwirken oder als Fördermitglied das Jugendwerk unterstützen. Volle Mitgliedschaftsrechte, wie das Wählen dürfen oder die Beteiligung an den Gremien des Jugendwerks, sind nur Mitgliedern unter 40 Jahren vorenthalten.

Dürfen nur Muslime Mitglied werden?

In unserer Satzung ist festgehalten, dass alle, die unsere Satzung anerkennen und zur Partizipation junger Menschen beitragen wollen, Mitglied werden können. Wir wollen uns gemeinsam engagieren und Gutes bewirken.

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